Kürzel

Welche Regeln gelten für Kürzel?

Listen werden durch ein Kürzel identifiziert. Dieses Kürzel wird für jede Liste auf dem Bildschirm der Wahlcomputer dargestellt.

Das Kürzel besteht aus den Initialbuchstaben entweder der gesamten Wörter oder eines Teils der Wörter, die die Bezeichnung der Kandidatenliste zusammenstellen. Es kann ein Akronym (Abkürzung) sein.

Das Kürzel einer Kandidatenliste darf sich aus höchstens 25 Schriftzeichen zusammensetzen. Es darf aus Buchstaben, Zahlen und Zeichen (inkl. Leerstellen) bestehen.

Das Kürzel der Liste „ABC123+/“ besteht beispielsweise aus insgesamt 8 Schriftzeicheneichen, da „+/“ auch als Schriftzeichen gelten.

Liste der erlaubten Zeichen

Geschützte Kürzel

Kürzel können geschützt oder verboten werden, weil sie sich zu sehr ähneln. Ziel ist, Verwirrung bei den wahlberechtigten Personen zu vermeiden.

Die im wallonischen Parlament vertretenen politischen Parteien können ihre Kürzel schützen oder verbieten lassen. Diese veröffentlicht die Wallonische Regierung spätestens am 10. August 2024 im Belgischen Staatsblatt. Diese Kürzel können nur von lokalen Listen verwendet werden, wenn diese hierfür die Erlaubnis von einer durch die jeweilige Partei zu diesem Zweck ermächtigte Person erhalten haben.

Für andere Listen gilt: Die Liste, die als erste ihren Wahlvorschlag einreicht, darf das Kürzel verwenden.