Wie Sie eine Kandidatenliste einreichen

Wann und wo reichen Sie die Liste ein?

Den Vorschlag mit den Kandidatinnen und Kandidaten müssen Sie am Donnerstag, den 12. September, oder am Freitag, den 13. September 2024, zwischen 13.00 und 16.00 Uhr beim Gemeindevorstand hinterlegen, genauer gesagt bei der Vorsitzenden oder beim Vorsitzenden. Wo genau Sie die Wahlvorschläge abgeben müssen, steht in der Bekanntmachung des Gemeindevorstands. Diese wird am 1. September 2024 veröffentlicht.

Der Wahlvorschlag wird ausgehändigt durch:

  • eine der drei Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnen und von den Kandidierenden zu diesem Zweck benannt wurden. Hierfür ist das Formular B2 zu verwenden.
  • eine von zwei Personen, die kandidieren und zu diesem Zweck von den ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern benannt wurden. Hierfür ist das Formular B3 zu verwenden.

Anhand einer Online-Anwendung ist es möglich, die Kandidatenliste vorab einzugeben. Dies spart an den beiden Tagen, an denen die Wahlvorschläge hinterlegt werden, Zeit ein, da nur noch die nötigen Dokumente eingereicht und geprüft werden müssen. Welche weiteren Vorteile sich durch diese Möglichkeit bieten, erfahren Sie im Artikel „Voreingabe der Listen“.

Die Formulare B2 und B3 werden aktuell überarbeitet. Sobald diese fertiggestellt sind, können Sie sie im Download-Bereich herunterladen oder diese anhand der Online-Anwendung elektronisch vorausfüllen.

Welche Dokumente reichen Sie mit dem Wahlvorschlag ein?

Dem Wahlvorschlag müssen Sie folgende Dokumente beifügen:

  1. eine Aufstellung der unterzeichnenden Wählenden oder ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder. Für jede unterzeichnende Person wird vermerkt, ob sie eine eventuelle Bestellung als Zeugin oder Zeuge einer Partei oder als Ersatzzeugin oder -zeuge annimmt
  2. eine durch jeden Kandidierenden unterzeichnete Annahmeakte
  3. die Genehmigung, dass die Person, die die Liste anmeldet, die Hinterlegung des Wahlvorschlags vornehmen darf
  4. eine Verpflichtungserklärung, die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben zu befolgen und diese Ausgaben sowie den Ursprung der Geldmittel anzugeben (mehr Informationen im Artikel zu den Wahlausgaben)
  5. für die Spitzenkandidatin oder den Spitzenkandidaten eine Verpflichtungserklärung, innerhalb von 30 Tagen nach dem Wahldatum die Wahlausgaben für Wahlwerbung der Liste sowie den Ursprung der Geldmittel anzugeben (mehr Informationen im Artikel zu den Wahlausgaben)
  6. eine Verpflichtungserklärung, während der Wahlen und während ihres Mandats die demokratischen Grundsätze eines Rechtsstaates sowie die in der Verfassung, in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 eingetragenen Rechte und Freiheiten zu beachten
  7. für die Kandidatinnen und Kandidaten aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine individuelle schriftliche und unterzeichnete Erklärung, die ihre Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnort angibt und in der sie bescheinigen, dass:
  • sie in keiner lokalen Gebietskörperschaft der Grundstufe eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Amt oder ein Mandat ausüben, das dem eines Gemeinderatsmitglieds, einer Schöffin bzw. eines Schöffen oder einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters entspricht
  • sie in keinem anderen EU-Mitgliedstaat ein Amt ausüben, das mit einem der Ämter gleichwertig ist, für das eine Unvereinbarkeit besteht
  • ihnen am Tag der Wahl das Wählbarkeitsrecht in ihrem Herkunftsstaat nicht aberkannt oder dieses ausgesetzt wurde
  1. eine eventuelle Erklärung des Beitritts zu einer bestimmten Listenverbindung oder – umgekehrt – des Verzichts auf diese Verbindung (mehr Informationen im Artikel zur Auslosung der Listennummern)
  2. ein Auszug aus dem Wählerregister oder ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass die unterzeichnenden Wählerinnen bzw. Wähler, die Anmelder sowie die vorgeschlagenen Kandidierenden in ihrer Gemeinde wahlberechtigte Personen sind

Im Wahlvorschlag muss die Vorschlagsreihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten angegeben werden.