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Zeuginnen und Zeugen der Kandidatenlisten

Wer kandidiert, kann für jedes Wahlbüro in seiner Gemeinde eine Zeugin bzw. einen Zeugen und eine Ersatzzeugin bzw. einen Ersatzzeugen benennen. Wie funktioniert die Bezeichnung? Was dürfen die Zeuginnen und Zeugen und was nicht?

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