Wahlbürovorstand

Am Wahltag öffnen Wahlbüros in jeder Gemeinde des deutschen Sprachgebiets ihre Türen. Dort können die Wahlberechtigten für die Provinzial- und Gemeinderatswahl ihre Stimme abgeben.

Wer gehört dem Vorstand eines Wahlbüros an und was macht dieser?

Ein Wahlbürovorstand sorgt für den guten Ablauf der Wahl. Er setzt sich zusammen aus:

  • einer Person, die den Vorsitz hat
  • fünf Beisitzenden
  • fünf Ersatzbeisitzenden
  • einer Sekretärin oder einem Sekretär

Auf Anfrage der Person, den Vorsitz hat, umfasst der Vorstand zusätzlich eine beigeordnete Person, die Erfahrung im Informatikbereich aufweist.

Der Gemeindevorstand bestellt die Vorsitzenden, Beisitzenden und Ersatzbeisitzenden der Wahlbürovorstände unter den Wahlberechtigten der Gemeinde. Die Person, die den Vorsitz hat, bestimmt frei unter den Wahlberechtigten der Gemeinde eine Sekretärin oder Sekretär.

Wer darf nicht in einem Wahlbürovorstand tagen?

Folgende Personen dürfen einem Wahlbürovorstand nicht angehören:

  • Wahlkandidierende
  • Personen, die ein politisches Mandat innehaben
  • Zeuginnen oder Zeugen

Die Zeuginnen oder Zeugen können jedoch die Verrichtungen des Vorstands kontrollieren, wenn sie dabei besondere Regeln einhalten.