Distriktvorstand

Der Wahldistrikt EUPEN umfasst die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets. Ein Distriktvorstand leitet den Wahldistrikt.

Wer gehört dem Distriktvorstand an und was macht dieser?

Er besteht aus:

  • der Präsidentin des Gerichts erster Instanz (Vorsitz)
  • vier Beisitzenden
  • vier Ersatzbeisitzenden
  • einer Sekretärin oder einem Sekretär

Die Vorsitzende des Distriktvorstands bestellt die Mitglieder ihres Vorstands unter den Wahlberechtigten des Distrikts.

Der Distriktvorstand EUPEN tagt im Justizgebäude in Eupen.

Die Aufgaben des Distriktvorstands sind:

  • sämtliche Verrichtungen im Wahldistrikt überwachen und Dringlichkeitsmaßnahmen vorgeben, die ggf. aufgrund der Umstände erforderlich sein könnten
  • die Vorsitzenden der Gemeindevorstände bestimmen
  • die provinzialen Kandidatenlisten festlegen und eventuelle Streitigkeiten in diesem Zusammenhang beilegen
  • die endgültigen Bildschirme mit den provinzialen Kandidatenlisten billigen
  • nach Erhalt der provinzialen Zwischenergebnisse aus den Kantonsvorständen: die abschließende Totalisierung der Stimmen und die Sitzverteilung vornehmen sowie die Gewählten für den Distrikt bestimmen

Wer darf nicht im Distriktvorstand tagen?

Folgende Personen dürfen dem Distriktvorstand nicht angehören:

  • Wahlkandidierende
  • Personen, die ein politisches Mandat innehaben
  • Zeuginnen oder Zeugen

Die Zeuginnen oder Zeugen können jedoch die Verrichtungen des Vorstands kontrollieren, wenn sie dabei besondere Regeln einhalten.

Die General- und Finanzdirektorinnen bzw. -direktoren der Gemeinden und Provinzen dürfen in dem Distriktvorstand allenfalls die Funktion der Sekretärin oder des Sekretärs ohne Stimmrecht wahrnehmen.