Sachverständigenkollegium
Wer gehört diesem Gremium an?
Bei der Wahl der Gemeinderäte kann das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwei Sachverständige bestimmen. Diese Personen bilden – gemeinsam mit zwei Personen aus dem Wallonischen Parlament – das Sachverständigenkollegium.
Was macht das Sachverständigenkollegium?
Es überprüft bei den Wahlen stichprobenartig, ob die verwendete Hard- und Software zuverlässig ist. Das heißt die Mitglieder kontrollieren
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wie alle elektronischen Wahl- und Zählsysteme benutzt werden und ob sie reibungslos funktionieren
- die Verfahren, wie die Apparate, Programme und elektronischen Datenträger hergestellt, verteilt und benutzt werden
Die Sachverständigen übermitteln der Regierung und dem Parlament einen Bericht - spätestens zehn Tage nach der Wahl und auf jeden Fall, bevor die Wahl für gültig erklärt wird. Dieser Bericht kann insbesondere Empfehlungen über die Hard- und Software umfassen.
Die Sachverständigen unterliegen der Geheimhaltungspflicht, wenn sie ihre Aufgaben ausführen.