Hilfe im Wahllokal

Angepasste Räumlichkeiten

In jedem Wahlbüro ist mindestens eine Wahlkabine so eingerichtet, dass sie einfach zugänglich für Menschen mit einer Beeinträchtigung ist. Außerdem ist diese Kabine so angepasst, dass eingeschränkte Wähler mühelos ihre Stimme abgeben können.

Begleitung

Wenn Sie für den Wahlvorgang Hilfe brauchen, können Sie jederzeit den Wahlbürovorstand um Beistand bitten. Wenn Sie es für notwendig erachten, können Sie sich zudem in die Wahlkabine begleiten lassen.

Sie dürfen Ihre Begleitung selbst wählen. Diese muss selbst eine wahlberechtigte Person sein und darf höchstens einer Person beistehen. Wenn Sie daran interessiert sind, können Sie am Wahltag beim Wahlvorstand eine entsprechende Anfrage stellen. 

Wenn Sie sich begleiten lassen, muss Ihre Begleitung dem Wahlbürovorstand ihre Wahlaufforderung zeigen. Darauf kommt der Vermerk „Hat die Rolle als Begleiter wahrgenommen“ zu stehen.