Um für die Gemeindewahlen vom 13. Oktober 2024 vorgeschlagen zu werden, müssen Sie Ihre Kandidatur bei der vorsitzenden Person Ihres Gemeindevorstands registrieren. Das Gericht erster Instanz bezeichnet diese in den Monaten vor den Wahlen.
Sie reichen beim Gemeindevorstand einen Kandidatenvorschlag sowie eine Reihe an Erklärungen ein, die der Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung vorschreibt.
Diese Registrierung findet am Donnerstag, den 12. September, und Freitag, den 13. September, statt.
Sie können dort eine vollständige (die Anzahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Mandate) oder unvollständige Liste vorschlagen. Die Listen mit mehr als einer kandidierenden Person haben die Vorschriften über die Parität der Geschlechter zu erfüllen.
Die Wahlperiode beginnt am 13. Juli 2024. Ab diesem Datum sind die Parteien, die bei den Wahlen Listen vorschlagen, zur Einhaltung bestimmter Regeln für Werbung und Bekanntmachung verpflichtet, d.h. die Regeln für Wahlwerbung und Wahlausgaben.
Vor diesem Datum haben die Parteien Zeit, eine Wahlkampagne, im Allgemeinen auf der Grundlage eines Programms, zu eröffnen.