Protokolle

Der Kantonsvorstand muss am Wahltag selbst ein Protokoll über die Totalisierung der Zwischenergebnisse der Provinzialratswahlen verfassen.

An dieser Stelle stehen in Kürze die Protokolle.

Da das Protokoll für die Kantonsvorstände die Provinzialratswahlen betrifft, fällt seine Ausarbeitung in den Zuständigkeitsbereich der Wallonischen Region.